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Motor Sport Weis
Alexander Weis
Westring 27
D-33142 Büren
Telefon: +49 (0) 29 51 - 92 6 92
Telefax: +49 (0) 29 51 - 92 6 94
E-Mail: info@kartbahn-bueren.de
Internet: www.kartbahn-bueren.de
Eingetragen beim Amtsgericht Paderborn
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DE 255053878
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1 | Die Bahn darf nur im Uhrzeigersinn befahren werden. Die zulässigen Ein- und Ausfahrten erfragen Sie bitte beim Personal. |
2 | Es wird versichert, dass keinerlei körperliche Gebrechen und / oder andere Einflüsse (z.B. Alkohol etc.) vorliegen, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können. |
3 | Das Betreten der Rennstrecke ist nur Fahrern und Helfern (unter erhöhter Vor- sicht) gestattet. Zuschauer dürfen die Absperrung weder betreten noch übersteigen. |
4 | Als Bekleidung sind vorgesehen: Geschlossene Bekleidung, Schutzhelm (und Handschuhe bei Eigenkartfahrern). |
5 | Anhalten auf der Strecke ist verboten. Bei Defekt / Ausfall ist das Fahrzeug unverzüglich von der Strecke zu entfernen (zuerst bitte sofort die Ideallinie verlassen). |
6 | Auf jeden Fall die Anweisungen des Personals (Schwenken der Flaggen etc.) beachten und befolgen. Geschwindigkeitsreduzierung vor Gefahrenstellen ist dem Nachfolgenden durch deutliches Heben der Hand kenntlich zu machen. |
7 | Montagearbeiten sind nur im Fahrerlager zulässig. Tanken etc. sowie Arbeiten mit Ölen, Fetten und Schmierstoffen sind nur auf dem Tankplatz zulässig. |
8 | Die Eigenkarts müssen den Vorschriften des DMSB entsprechen. Die Lautstärke darf max. 90 db(A) (7,5 m in der Vorbeifahrt) nicht überschreiten. |
9 | Die Benutzung der Bahn erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Haftung der Firma Motor Sport Weis und ihrer Angestellten ist ausgeschlossen. |
10 | Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann Fahrverbot, bei schweren oder nachhaltigen Verstößen Bahnverbot erteilt werden. Bereits entrichtete Nutzungsgebühren werden nicht zurückerstattet. |
11 |
Die Nutzungsgebühr ist vor Nutzung der Bahn zu entrichten. Die vorstehende Nutzungsordnung wird mit Lösung der Tageskarte bei Eigenkartfahrern und Lösung des Fahrtickets bei Leihkartfahrern anerkannt.
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